Saisonabschlussfahrt vom 14. bis 16.06.2024 (Freitag - Sonntag)
nach Winterburg (nicht zu verwechseln mit dem ► Ferienaufenthalt in WiBu!)
An alle Jugendteams des HCG
vom 14. bis 16. Juni 2024
Liebe Kinder und Jugendlich der JSG,
in diesem Jahr wollen wir zum ersten Mal ein Abschlusswochenende für die Jugend anbieten. Es soll in das Schullandheim nach Winterburg gehen. Einige kennen es schon von der Ferienfreizeit in den Sommerferien. Dort wollen wir ein cooles gemeinsames Wochenende mit Spiel und Spaß verbringen und freuen uns über jede:n die/der mit kommt. Begleitet wird das Wochenende von euren Jugendtrainer:innen.
Die Kosten für das Wochenende werden z.T. vom Verein übernommen, sodass nur 40€ für das Wochenende inkl. Verpflegung gezahlt werden muss. Die Jugendlichen müssen gegen 12 Uhr am Sonntag abgeholt werden. Weiter Informationen werden dann noch kommuniziert.
Teilnahmebedingungen unserer ABSCHLUSSFAHRT nach „Winterburg“
1. Anmeldung
geschieht ausschließlich online bis zur Kapazitätsgrenze. Es gilt das Datum des Eingangs.
2. Zahlung
Der Kostenbeitrag ist mit der Anmeldung fällig und auf das in der Anmeldung angegebene Konto einzuzahlen.
3. Teilnahmebestätigung
Wenn die Anmeldung erfolgt ist, erhalten die Sorgeberechtigten eine Teilnahmebestätigung an die angegebene E-mailadresse. (sofern korrekt angegeben. Bitte schauen Sie gfls. auch in den Spamordner)
4. Rücktritt
Ein Rücktritt kann nur durch schriftliche Erklärung bis zum Ende der Anmeldefrist an vorstand(at)hc-gonsenheim.de erfolgen.
Zahlungen werden dann erstattet.
5. Haftung
Eine Haftung des Veranstalters über die eingezahlten Teilnahmegelder hinaus, für den Fall, dass die Freizeit nach erfolgter Anmeldung abgesagt werden muss, wird nicht übernommen.
6. Versicherung
Alle Teilnehmer:innen sind Mitglied im HC Gonsenheim oder der TSV Schott und sind für die Dauer des Aufenthalts unfallversichert.
Für den Verlust von Gegenständen haftet die/der Teilnehmer:in bzw. deren/dessen Sorgeberechtigte.
Bei Krankheitsfällen wird die Krankenversicherung der Teilnehmer:innen in Anspruch genommen.
Bei Krankheit muss der/die Teilnehmer:in abgeholt werden.
7. Betreuung
Die Abschlussfahrt wird von ausgesuchten Betreuer:innen und Trainer:innen begleitet.
8. Spielregeln
Setzt sich ein/eine Teilnehmer:in trotz Mahnungen wiederholt über bestimmte Regeln des zwischenmenschlichen Zusammenlebens hinweg oder begeht sie/er sonstige grobe Verstöße (beispielsweise die Nutzung mobiler Geräte im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen das Gesetz des Kinder- und Jugendschutzes), hat das Betreuer:innen-Team das Recht, die/den Teilnehmer:in nach Hause zu schicken.
In solchen Fällen muss der/die Teilnehmer/in von den Sorgeberechtigten oder eine von diesen bestimmten Person, abgeholt werden.
9. Weitere Regelungen
Für die Abwicklung des Anmeldeverfahrens, die Buchhaltung, die Förderung, die Evaluation der Maßnahme, sowie für spätere Kontaktaufnahme werden die Daten der Teilnehmer:innen elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur in den engen Grenzen des Datenschutzes. Eine kommerzielle Verwertung erfolgt nicht.
Während der Freizeit werden von den Teilnehmer:innen Fotos und Videos gemacht. Diese dürfen für die Öffentlichkeitsarbeit der JSG genutzt und gespeichert werden.