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Versicherungsschutz

HCG-Mitglieder sind grundsätzlich über einen Sportunfall- und Haftpflicht-Rahmenvertrag mit der Generali-Versicherung versichert.

Voraussetzung für die Versicherung ist eine
- ordentliche Mitgliedschaft,
d.h. das Mitglied hat einen Aufnahmeantrag ausgefüllt, unterschrieben
- beim Vorstand abgegeben und 
- kommt gegenüber dem Verein für die sich daraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen nach.
- Ausnahme: Schnuppertraining, aber: Versicherungsschutz endet einen Monat nach dem erstmaligen Mittrainieren

Wichtig: der Verein hat eine PKW-Zusatzversicherung abgeschlossen; d.h.
wenn Mitglieder oder Eltern von Mitgliedern Fahrten zu / von Sitzungen des Vereins, Seminaren, Trainings oder Spielen durchführen, ist im Falle eines Unfalls u.U. der mögliche Kaskoschaden am eigenen Fahrzeug versichert.

Zwingende Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Schadensaufnahme durch die Polizei.
Lehnt die Polizei eine Aufnahme ab, sich unbedingt das dennoch angelegte Aktenzeichen mitteilen lassen und der Meldung an die Versicherung beifügen. Ab einer Schadenhöhe von 2000 € wird zudem ein Gutachten erforderlich.
Im Schadensfall bitte umgehend den Vorstand informieren !

Unfall-Meldeformular


Sportunfall-Schadensmeldung

Im Falle von Verletzungen springt u.U. die Sportunfallversicherung mit z.T. beträchtlichen Leistungen ein.
Voraussetzung dafür ist die möglichst zeitnahe Hereingabe einer Sportunfallmeldung. 

Bei Fragen oder Unklarheiten bitte umgehend an den Vorstand wenden oder direkt an das Versicherungsbüro der Gernerali Versicherung beim Sportbund Rheinhessen: 06131-2814214.
Weitere Infos über die Webseite www.sportbund-rheinhessen.de

Nicht Mitglied = nicht versichert = Risiko !

Aus gegebenem Anlass weisen wir hier nochmals darauf hin,
dass Nichtmitglieder, die bei uns mittrainieren (Ausnahme: Schnuppertraining, d.h. der Versicherungsschutz für Nichtmitglieder endet einen Monat nach der erstmaligen Teilnahme) oder gar mitspielen*, nicht versichert sind. Dies kann heftigste Konsequenzen nach sich ziehen, sofern es zu einem Unfall / einer Verletzung kommt.

Die Verantwortung für spielende und trainierende "Nichtmitglieder"
trägt neben der Person selbst auch der Trainer, erst recht bei Jugendlichen! Auch für alles, was danach kommt, wenn der Fall eintritt, den sich niemand wünscht. Ein Knochenbruch, Bänderriss, eine Schulter ausgekugelt, Krankenhaus, Operationen, Verdienstausfall, das geht ganz schnell in 5-stellige Beträge, die sich die Krankenversicherung mit Sicherheit zurückholt, oder wenn es nicht anders geht, beim Verein oder dem Trainer. Der Verein müßte von jetzt auf gleich Konkurs anmelden - wie dicke es die Trainer haben, kann hier nicht beurteilt werden.

Und dem "Nichtmitglied" werden die Abfindungszahlen verweigert,
die die Generali bei bleibenden Schäden auszahlt... 

Also kommt mir nicht mit locker...
und zeigt Verantwortung: Der Versicherungsschutz für das Nichtmitglied endet einen Monat nach der erstmaligen Teilnahme an einer Übungsstunde. Deshalb muss der Verein/Trainer den Trainingsstart dokumentieren, damit er im Schadenfall den zeitraum nachweisen kann.

In diesem Sinne weiterhin frohes Gelingen.

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* = wie man mitspielen kann, ohne Mitglied zu sein?
Man tritt aus, zumindest offiziell, erscheint einige Zeit später wieder im Training und macht mit, als wenn nichts gewesen wäre... Der Spielerpass ist auch noch da, na prima...