Versicherungsschutz

HCG-Mitglieder sind grundsätzlich über einen Sportunfall- und Haftpflicht-Rahmenvertrag mit der Aachen-Münchner-Versicherung versichert. Voraussetzung für die Versicherung ist eine ordentliche Mitgliedschaft, d.h. das Mitglied hat einen Aufnahmeantrag ausgefüllt, unterschrieben und beim Vereinsvorstand abgegeben und kommt gegenüber dem Verein für die sich daraus ergebenden Zahlungsverpflichtun- gen nach.

Wichtig: der Verein hat eine PKW-Zusatzversicherung abgeschlossen. D.h. wenn Mitglieder oder Eltern von Mitgliedern Fahrten zu / von Sitzungen des Vereins, Seminaren, Trainings oder Spielen durchführen, ist im Falle eines Unfalls der mögliche Kaskoschaden am eigenen Fahrzeug versichert. Zwingende Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Schadensaufnahme durch die Polizei. Ab einer Schadenhöhe von 2000 € wird zudem ein Gutachten erforderlich.

Im Schadensfall bitte umgehend den Vorstand informieren !


Sportunfall-Schadensmeldung

Im Falle von Verletzungen springt u.U. die Sportunfallversicherung mit z.T. beträchtlichen Leistungen ein. Voraussetzung dafür ist die möglichst zeitnahe Hereingabe einer Sportunfallmeldung. Bei Fragen wende man sich umgehend an den Vorstand oder direkt an die Aachen Münchner Versicherung.
Kontakt auch über die Webseite www.sportbund-rheinhessen.de .

Seit Juni 2008 gibt es neue Formulare "Sportunfallschadenmeldung". Diese können hier nicht  mehr  heruntergeladen werden, weil die Aachen-Münchner-Versicherung keine Online-Formulare bereit hält und auch nicht wünscht. Die neuen Karten sind beim Vorstand und bei jedem Trainer zu bekommen.