Mitgliedschaft»Mitglied werden»

Mitglied werden, so geht das:

1. kostenloses Schnuppertraining
Dazu braucht es eine Schnupperkarte, die ihr ausgefüllt mitbringt. Nur damit seid Ihr versichert und teilnahmeberechtigt.  Wer mag, ruft vorher den Trainer an oder man kommt einfach so. Unter Aktive findet Ihr, welche Mannschaft wann und wo trainiert, welche Trainer trainieren, etc. Zum kostenlosen Schnuppertraining könnt Ihr 3 x erscheinen. Mit ausgefüllter Schnupperkarte habt Ihr Versicherungsschutz. 

2. Aufnahmeantrag
Den HCG-Aufnahmeantrag herunterladen, ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben. Ein Duplikat bitte für die eigenen Unterlagen ausdrucken. Ohne Aufnahmeantrag und ordentliche Mitgliedschaft seid ihr nicht versichert und nicht spielberechtigt.

3. Spielberechtigung
Den HVR-Spielberechtigungsantrag herunterladen, ausfüllen, und beim Trainer abgeben. Dieser Antrag wird für den Spielerpass des HVR benötigt. Auch Vereinswechsler mit gültigem Pass aus dem Altverein müssen diesen Antrag ausfüllen um die Spielberechtigung für den HCG zu erlangen. Ohne gültigen Spielerpass keine Spielberechtigung.

Sämtliche Aufnahme- und Passanträge gehen via Trainer grundsätzlich an Frauke Braun. Die Anträge können natürlich bei Trainer und anderen Vorständen abgegeben werden, die die Unterlagen dann an Frauke weiterleiten. Passanträge werden nur dann an den HVR geleitet, wenn die Mitgliedschaft im HCG vorliegt. Auch in Versicherungsfragen ist Frauke die erste Ansprechpartnerin. Ihr erreicht Sie unter 06131.470074. Hinweis: Wer sich bei der Ausübung des Sports im Verein verletzt, ist auch gegen Folgeschäden versichert.

Weitere Infos:
HCG-Gebührenordnung: Da steht drin, was von den Mitgliedern aktuell zu zahlen ist... Die Erhöhung der Beiträge zum 1.1.2010 wurde am 26.3.2009 beschlossen.

HCG-Satzung: und hier steht drin, was unser Zweck ist, und wie der HCG strukturiert ist.  

Arbeitsleistung ab 2008:  Der Beschluss zur Einführung von Arbeitsleitungen erfolgte auf der Mitgliederversammlung am 23.5.2007 mit großer Mehrheit. In der Gebührenordnung steht, wer leisten muß und was es zu tun gibt, steht rechtzeitig hier...