Mitglied werden, so geht das:

1. kostenloses Schnuppertraining
Dazu braucht es eine Schnupperkarte, die Ihr ausgefüllt mitbringt. Nur damit seid Ihr versichert und teilnahmeberechtigt.  Wer mag, ruft vorher den Trainer an oder man kommt einfach so. Unter Training findet Ihr, welche Mannschaft wann und wo trainiert, etc. Zum kostenlosen Schnuppertraining könnt Ihr 3 x erscheinen. Das jedoch nur mit ausgefüllter Schnupperkarte! Dann habt Ihr Versicherungsschutz. 

2. Aufnahmeantrag
Den HCG-Aufnahmeantrag herunterladen, ausdrucken, vollständig und gut leserlich ausfüllen und unterschreiben. Der Aufnahmeantrag geht über den Trainer (zu seiner Info) am besten direkt an Frida Kornes (Schatzmeisterin), um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.  Ein Duplikat bitte für die eigenen Unterlagen ausdrucken. Ohne Aufnahmeantrag und ordentliche Mitgliedschaft seid Ihr nicht versichert und nicht spielberechtigt.

3. Spielberechtigung
Den HVR-Spielberechtigungsantrag herunterladen, ausfüllen, und beim Trainer abgeben. Dieser Antrag wird für den Spielerpass des HVR benötigt. Auch Vereinswechsler mit gültigem Pass aus dem Altverein müssen diesen Antrag ausfüllen, um die Spielberechtigung für den HCG zu erlangen. Ohne gültigen Spielerpass keine Spielberechtigung!

 Der Pass-Antrag geht über die Trainer direkt an Uli Bieker (2. Vorsitzender), um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Passanträge werden aber nur dann zur weiteren Bearbeitung an den HVR geleitet, wenn die Mitgliedschaft im HCG vorliegt. In Versicherungsfragen ist der erste Vorsitzende, Dietmar Wufka, der richtige Ansprechpartner. Ihr erreicht ihn unter 06131-471373 oder 0179-4646825. Wichtiger Hinweis: Wer sich bei der Ausübung des Sports im Verein verletzt, ist auch gegen Folgeschäden versichert.

Weitere Infos:
HCG-Satzung und Gebührenordnung: Hier steht, was unser Zweck ist und wie der HCG strukturiert ist, welche Rechte und Pflichten wir haben, etc.  In der Gebührenordnung steht, was von den Mitgliedern aktuell zu zahlen und zu leisten ist. Die letzte Erhöhung der Beiträge zum 1.1.2010 wurde am 26.3.2009 beschlossen. 

Arbeitsleistung ab 2008:  Der Beschluss zur Einführung von Arbeitsleitungen erfolgte auf der Mitgliederversammlung am 23.5.2007 mit großer Mehrheit. In der Gebührenordnung steht, wer leisten muß. Was es zu tun gibt, steht rechtzeitig hier...