Seit 1.1.2009 gibt es neue Spendenbescheinigungen, sowohl für Geld als auch für Sachspenden. Sachspenden werden nicht unbedingt vom Finanzamt in der Höhe anerkannt, wie es gewünscht ist. Sofern also eine Sachspende getätigt werden soll, ist ein Kaufbeleg oder entsprechender Wertnachweis zu bringen.
Sofern z.B. neue Bälle, Trikots o.ä. gespendet werden sollen, die noch erworben werden müssen, ist ein entsprechender Geldeingang mit Zweckbindung am einfachsten Hierzu verwenden Sie bitte unser Kto-Nr. 5119030 bei der VR Bank Mainz, BLZ 55060417.
Der Vorstand erledigt dann den Vorgang, sobald ein Zahlungseingang oder eine Sachspende vorliegt und die Ausstellung einer Spendenbescheinigung gewünscht wird. Für die Ausstellung einer Sachspendenquittung muss ein Kosten-, bzw. Wertnachweis vorgelegt werden (z. B. Rechnung).
Achtung, die Beiträge erhöhen sich zum 1.1.2010 näheres dazu hier