Kerstin Kiene und Sonja Norris haben die Helferteams eingeteilt: hier kann man nachschauen, wann welche Teams 2 bis 3 Helfer zum Thekendienst abstellen:
In 2008 hat das mit einigen Erinnerungen seitens des Vorstands und einem ansehnlichen "Endspurt" der bis Mitte November noch rd. 100 säumigen Mitglieder noch recht gut geklappt. Nur wenige wurden für Fehlstunden aus 2008 zur Kasse gebeten.
In 2009 wurde nicht mehr erinnert, und es erwischte rund 70 Kandidaten... allerdings gab es einigen Kuddelmuddel, wegen fehlender Meldungen, d.h. man hat zwar was gemacht, aber es dem Schatzmeister nicht gemeldet
In 2010 musste die Schatzmeisterin bei ziemlich vielen den Verrechnungsbetrag einziehen.
In 2011 ... schau´n mer mal ...
Weiterhin gilt: Jedes aktive Mitglied, das am 1. Januar des aktuellen Jahres 16 Jahre und älter ist, stellt 5 Arbeitsstunden bis zum Jahresende zur Verfügung und hilft dem Verein damit ganz entscheidend, allen Vereinsmitgliedern attraktive Angebote machen zu können, bzw. es möglich zu machen, dass verschiedene Events überhaupt stattfinden können. Leider funktioniert´s halt auf der rein freiwilligen Basis nicht so richtig!
(Ausgenommen von der Pflicht sind passive Mitglieder, Schieris, Zeitnehmer, Sekretäre, Ü-Leiter, Trainer, Co-Trainer und Vorstände) was nicht heißt, dass wir entsprechende Unterstützung aus diesen Personenkreisen neben ihren regelmäßigen Tätigkeiten für den Verein nicht ebenfalls gut gebrauchen könnten.
Ganz wichtig: wer AL´n erbringt, bitte auf dem entsprechenden Formblatt (aus dem HCG-download oder bsw. der Thekenkasse) vom Vorstand oder der vor Ort verantwortlichen Person unbedingt bescheinigen und der Schatzmeisterin zukommen lassen.
Hier einige Beispiele, wie die 5 Pflichtstunden pro Jahr abgeleistet werden können, bzw. was alles anerkannt wird:
Der Vorstand beantragte zur Mitgliederversammlung 2007 die Einführung von Arbeitsleistungen für alle aktiven Mitglieder ab 16 (B-Jugend). Der Antrag kann hier eingesehen werden. Die MG-Versammlung hat zugestimmt, somit wird ab 2008 der Antrag umgesetzt. Der Antrag ist als § 6 der Gebührenordnung angefügt.